Vermietung

Wir vermieten unsere Vereinsgaststätte (beinhaltet die Sporthalle) für private Feierlichkeiten. Für die Mietung der Gaststätte wird ein Vertrag unterschrieben der unter anderem folgende Vereinbarungen festlegt:

 

-Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach Zahlung des gesamten Betrages (Miete und Kaution).

-Der Vertragspartner muss mindestens das 26. Lebensjahr vollendet haben.

-Eine Untervermietung ist unzulässig.

-Eine Benutzung der Turn- und Sportgeräte, insbesondere der Judo-Matten, ist verboten.

-Der Mieter ist verpflichtet die Nachtruhe zu respektieren.

-Müll, sowie Wert- und Reststoffe vom Mieter müssen auch von diesem beseitigt werden.

-Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.

-Nach der Veranstaltung müssen Fenster und Türen verschlossen und das Licht ausgeschaltet werden.

-Die Gaststätte und die Außenanlage sind am Folgetag bis 12 Uhr in einem ordnungsgemäßen, sauberen (besenrein) und unbeschädigten Zustand zu übergeben.

-Für entstandene Schäden haftet der Mieter.

 

Die Mietkosten können erfragt werden. Die Preise beinhalten den üblichen Verbrauch von Wasser und Strom, sowie die Nutzung von Geschirr und Besteck.

 

Zusätzlich hat der Mieter eine Kaution zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache zurückerstattet wird. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand der Mietsache wird die Kaution für die Mehrkosten einbehalten.

 

Ansprechpartner für Vermietungen ist der Vorstand, Kontakt über:

Marco Binder

Tel.: 05341/892284

E-Mail: tsv.ohlendorf@gmail.com